Karl Friedrich von Strenge war ein Jurist und Staatsminister im thüringischen Gotha.

Der Staatsminister Karl Friedrich von Strenge wurde in Ohrdruf als Sohn des Bürgermeisters Julius Strenge geboren. Seine Fortbildung erhielt er auf den Gymnasien zu Ohrdruf und Gotha. 1861 begann er an der Universität Jena ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaft, das er in Berlin beendete. 1864 wurde er Akzessist, 1866 Referendar und 1868 Rechtsanwalt in Gotha. Umfassendes Wissen und klare juristische Auffassung machten ihn bald zum gesuchten Anwalt. Im öffentlichen Leben trat er als Vorsitzender des Gothaer Protestantenvereins, als Landtagsmitglied, als Stadtverordneter und Stadtverordnetenvorsteher hervor. Im Jahre 1891 wurde Karl Friedrich von Strenge durch Herzog Ernst II. zum dirigierenden Staatsminister und Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Fast 10 Jahre lang führte er unter zwei herzögen, deren volles Vertrauen er genoss, die oberste Leitung der Landesverwaltung. 1894 wurde er durch Verleihung des Großkreuzes des Ernestinischen Hausordens in den Adelsstand erhoben. In die Zeit seiner Ministertätigkeit fällt das große Gesetzgebungswerk des Jahres 1899, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unter Strenge begannen auch die vorarbeiten zur Revision des Domänenabkommens von 1855. Nach der Verabschiedung aus dem Staatsdienst widmete er sich vor allem der Erforschung des Gothaer Kirchenrechts und der heimischen Vergangenheit.

Am Krematorium | Querweg zu Teil II, Teil I

Ort der Grabstätte: 1843-1907 Fam. Platz 612